Änderung: Prüfungen und Motorboot Praxis

Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. März 2021 die Corona-Verordnung erneut angepasst:
"Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt. Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei theoretischen Prüfungen."

Prüfungen und die Praktische Ausbildung auf unseren Motorbooten zum Sportbootführerschein See und Binnen findet endlich wieder statt.

Das Einhalten eines umfangreichen Hygienekonzept macht es möglich.

  • Wie gewohnt findet dein Praxis-Unterricht im Einzelunterricht statt, nur du und ein Ausbilder sind auf dem Boot
  • Wir haben die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden verlängert und desinfizieren vor / nach jedem Schüler den Steuerstand, so wie alle Kontaktflächen
  • Auf unseren Booten befinden sich Hand-Desinfektionsstationen
  • Auf dem Schiff schützen wir dich und unsere Ausbilder durch das Tragen von FFP2-Gesichtsmasken, Einmalhandschuhen und ggf. Schildvisier. FFP2-Gesichtsmasken sind auf unseren Booten aktuell Pflicht.
  • Das Üben der Knoten findet jeweils mit den eigenen Leinen des Schülers statt


Die praktische Prüfung durch den Deutschen Seglerverband findet innerhalb einer Sonderregelung statt. Während deiner Prüfung befinden sich du, dein Prüfer, so wie ein Bootsmann des WSC an Bord des Schiffs.

Alle Schüler werden von uns entsprechend informiert.

Bei Fragen rund um das Thema sind wir gerne für dich da

Heidi, Olli, René und die ganze Ausbildungs-Crew

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